Mittwoch, 27. Juni 2012

Widerstand gegen Fiskalpakt und ESM!

Auszug aus einem Artikel von Andreas Popp – Juni 2012

Unter dem Vorwand, es gäbe keinen Plan B, wird die Republik dem Finanzsystem preisgegeben!

ESM und Fiskalpakt stehen glasklar im Widerspruch zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, denn ab dann wird die Staatsgewalt definitiv nicht mehr vom Volke ausgehen, wie dies gemäß Grundgesetz Artikel 20 Abs. 2 eigentlich vorgesehen ist. Ein Versuch, die darin definierte „verfassungsmäßige Ordnung“ zu beseitigen, führt direkt zu Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4, wonach es unter diesen Umständen ein Recht zum Widerstand gibt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Mit unglaublichem Eifer arbeiten die Darsteller auf der politischen Bühne, wenn es darum geht, eine der gravierendsten politischen Veränderungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte, Fiskalpakt und ESM, schnellstmöglich ungeprüft durchzuwinken.

Die meisten als „Volksvertreter“ bezeichneten Personen erkennen hierin offenbar eine sehr wichtige Aufgabe, die sie gerne wahrnehmen. Aber offensichtlich wissen sie nicht, was sie da „ABNICKEN“. Selbst die größten Experten müssen noch größere Experten fragen, um die vorgelegten Papierberge einigermaßen beurteilen zu können. Eines ist jedoch von Beginn an klar. Damit Guthaben und Schulden noch ein wenig länger exponentiell wachsen können, müssen Rechtsstaatlichkeit und „Demokratie“ (was auch immer man darunter verstehen mag) immer weiter beseitigt werden!

 Diese grundlegenden Zusammenhänge kann im Prinzip jeder verstehen und leicht nachvollziehen, der sich einmal mit den mathematischen Grundlagen des Finanzsystems auseinandergesetzt hat. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass einen die erforderlichen Informationen erst einmal erreichen, um darüber nachdenken zu können. Wer jedoch stattdessen auf Lobbyisten hört und vertraut, um den eigenen Mangel an Wissen zu verbergen, der läuft natürlich Gefahr, daraus die aus seiner verfälschten Sicht richtigen aber objektiv falschen Schlussfolgerungen abzuleiten.

Es gibt nur eine Möglichkeit, den parlamentarischen „Durchwinkern“ die notwendigen Informationen (an ihren „Beratern“ vorbei) zukommen zu lassen und somit ihre offensichtliche Instrumentalisierung möglicherweise zu stoppen. Hierfür benötigen wir jedoch die Medien, also die zweithöchste Macht in der Hierarchie – nach dem Kapital. Doch leider ist auch dieses Instrument abhängig vom Kapital und somit nicht leicht aus seiner Kontrolle zu entreißen.

Momentan hören die Politikdarsteller über die Medien ständig nur Euphemismen wie „Stabilitätspakt“, „Rettungsschirm“ und so weiter. Solche Marketing-Begriffe werden offenbar gezielt und psychologisch optimal entwickelt und verbreitet. Stabilität, Rettung, … wer kann dazu schon nein sagen? Das klingt doch alles richtig nett. Da stimmt man dann als Abgeordneter schon gerne zu, um nicht als Dummkopf dazustehen, der Stabilität und Rettung verhindern will!

Auch die sogenannte Opposition lässt sich leicht mit ins Boot holen, wenn man ihr zugesteht, dass es ihr Verdienst war, dass man als „Zugeständnis“ auch noch mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze oder ein bisschen Weltfrieden ausgehandelt und mit in den Brei von beschönigenden Begriffen gerührt hat. So bekommt man schnell zwei Drittel der Parlamentsfüllmasse zusammen, die sich dann sogar noch gut dabei fühlt, die Nation stabilisiert und vor den bösen Finanzmärkten gerettet zu haben. Bei dieser Art von Opposition wird einem schnell klar, dass sich die echte Opposition außerhalb der Parlamente befindet. Man nennt sie auch „DAS VOLK“!

Es wäre nun eigentlich die Aufgabe der Medien, die Dinge beim Namen zu nennen, und z.B. Beschönigungen wie „Stabilitätspakt“ oder „Rettungsschirm“ nicht länger zu gebrauchen, sondern stattdessen einen angemessenen Begriff zu verwenden, z.B. „ERMÄCHTIGUNGSGESETZ“   – und zwar eines, das in der Geschichte seinesgleichen sucht, mit Wirkung auf nahezu ganz Europa!

Im Grundgesetz, Artikel 20 Absatz 4, heisst es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Wir, in der Wissensmanufaktur, gingen der Frage nach, ob man hiervon Gebrauch machen könnte, indem man z.B. einen Aufruf an die Staatsgewalt richtet, die geplanten Abstimmungen zu blockieren. Aber unser sehr geschätzter Beiratskollege Karl Albrecht Schachtschneider, der sich zurzeit im Urlaub befindet, hat uns telefonisch ganz schnell wieder einmal die realen Grenzen des Widerstandsrechts aufgezeigt.

Die Einschränkung „… wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ macht die Sache schon nahezu aussichtslos, denn ab wann ist dies gegeben? In der Frage von ESM und Fiskalpakt gäbe es kein Widerstandsrecht, solange das Bundesverfassungsgericht theoretisch noch für andere Abhilfe sorgen könnte. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Abhilfe tatsächlich gescheitert sind, könnte man evtl. zum aktiven Widerstand übergehen1

Doch selbst in diesem engen Zeitfenster zwischen dem Scheitern jeglicher anderen Abhilfe, und der von den Drahtziehern generalstabsmäßig geplanten Aushebelung des Grundgesetzes – also der Schaffung von vollendeten Tatsachen – gibt es noch weitere Einschränkungen.

Erstens würde praktisch betrachtet ein solcher Aufruf mangels Medienunterstützung weitgehend ungehört verhallen, der Erfolg also ausbleiben. Und zweitens würden die Staatsdiener ohnehin nicht mitmachen, da sie sich trotz Artikel 20 Absatz 4 strafbar machen würden, wenn sie Verfassungsorgane behindern, ebenso wie diejenigen, die den Aufruf starten. Es gibt nämlich bislang keinen einzigen Fall, in dem jemand, der sich auf Artikel 20 Absatz 4 berufen hat, ungestraft davongekommen ist.

Man müsste also bei Ausübung des Widerstandsrechts im Rahmen aller übrigen Gesetze bleiben und dürfte nur die Art von Widerstand ausüben, die ohnehin erlaubt ist, also z.B. Demonstrationen, Generalstreiks usw. Große Demonstrationen wären natürlich wiederum mangels Medienunterstützung aussichtslos und Generalstreiks in Anbetracht der vorhandenen Gewerkschaftsbosse kaum denkbar. Und kleinere Aktionen dieser Art gegen den bevorstehenden Verfassungsbruch wären sogar noch kontraproduktiv, denn damit suggeriert man nur, dass alle, die nicht mitmachen, dann wohl dafür sein müssen.

Glasklar sind wir also schon lange in der Widerstandssituation gemäß Artikel 20 Absatz 4, jedoch was nützt sie in der Praxis? Wir drehten uns mit unserer Idee des Widerstands also einmal im Kreis und landeten wieder da, wo wir schon vorher waren, bei der Analyse, die Rico Albrecht in seinem Werk „Steuerboykott“ so treffend formulierte, wonach Widerstand in einem Rechtsstaat zwar möglich aber nicht erforderlich ist, während er in einem Unrechtsstaat erforderlich aber nicht möglich ist. Damit wären wir auch wieder bei seinem bekannten Fazit und den Methoden des passiven Widerstands!

Das ganze Dilemma wird nun mehr als deutlich, aber in dieser Phase der demokratischen Kernschmelze sind offenbar alle Hemmungen gefallen. Denken wir nur an den Bundespräsidenten Gauck, der nach einer klaren Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zum ESM nun doch erst einmal die Rechtslage verstehen wollte, bevor er dieses Ermächtigungsgesetz unterschreibt.

Ich bezeichne es als ungeheuren Vorgang, dass der amtierende Bundesfinanzminister Schäuble daraufhin das Bundesverfassungsgericht „rügte“ (Details: http://www.faz.net/-gpf-70t8a).

Eine Entgleisung dieser Art, die einen dramatischen Angriff gegen die Gewaltenteilung bedeutet, müsste seinen sofortigen Rücktritt nach sich ziehen. Stattdessen allerding wurden offenbar einige öffentlich-rechtliche Medienanstalten „angewiesen“, darüber nicht zu berichten und erste Meldungen über diesen Vorgang wieder zu löschen. Schäuble ist offenbar extrem gereizt und das wirft Fragen auf. Wäre es denkbar, dass man ihm eine Machtposition im Rahmen der entstehenden Diktatur in Aussicht gestellt hat, die man offenbar plant?

Er verzichtete sogar auf das Amt des Bundespräsidenten! Könnten die Bundesverfassungsrichter durch Ihre „Bedenken“ seine Pläne durchkreuzt haben?

Kribbeln bei diesen „Gedankenspielen“ nicht die Finger eines jeden Vollblutjournalisten, an dieser Stelle zu recherchieren?

Was könnte da alles an Tageslicht kommen…

Das Thema „freie Presse“ ist also hoch brisant, wie wir immer wieder beweisen.

So scheinen also ESM und Fiskalpakt nicht zu verhindern zu sein. Aber wer in den Medien behauptet, man müsse diesen gravierenden Einschnitt in die Freiheit aller Europäer hinnehmen, da es keinen Plan B gäbe, der ist entweder äußerst schlecht informiert oder ein großer Lügner!

Christopher Mahoney, ein Ex-Vizepräsident der Ratingagentur Moody´s Investors Service, stellte kürzlich einen gewagten Vergleich der heutigen Politikerkaste mit den im Zweiten Weltkrieg unterlegenen Deutschen und Japanern an:



Das Bild des Kampfes bis zur letzten Patrone im Geldsystemkrieg gegen die Menschheit mag den einen oder anderen jetzt entsetzen, aber wenn dieses Vokabular sogar von einem Ex-Manager einer der weltgrößten Rating-Agenturen genutzt wird, sollte man doch aufhorchen.

Wichtig im genannten Artikel ist auch die Aussage, die man in den Medien sehr oft hört, nämlich dass niemand über einen Plan B verfüge! Diese Aussage ist falsch! Unser im Oktober 2011 offiziell vorgestelltes, gleichnamiges Lösungskonzept „Plan B“ wird von vielen offen eingestellten Experten, die die tieferen Ursachen der Schulden- und Guthabenkrise erkannt haben, als äußerst wertvoll anerkannt!

Kurz: Es gibt einen Plan B, den es zu diskutieren gilt!!!

Die mathematischen Grundlagen des bestehenden Geldsystems führten zwangsläufig zu der heutigen Lage. Diese war vorhersehbar und kann durch immer mehr von den Rezepten, die nachweislich versagt haben, nicht gestoppt werden. Scheinbar „alternativlos“ findet lediglich eine Abwägung zwischen Wachstum und Sparen statt, als ob es gar nichts anderes gäbe. Doch durch beides wird die schon lange wirkende Spirale nur noch weiter fortgesetzt und in eine noch weitere, verschärfte Runde geführt.

Diejenigen Experten, die nicht in der Lage waren, die aktuelle Situation vorherzusehen, haben nachweislich versagt. Es ist an der Zeit, sich bei der Suche nach Auswegen echte Alternativen anzuschauen.

Liebe Journalisten, uns ist klar, wie viele von Ihnen unter dem Druck leiden, der in Ihrem mittlerweile schlechtbezahlten Beruf herrscht. Kaum Aufklärung, geschweige denn investigativer Journalismus darf stattfinden. Stattdessen wird die schlichte „PROPAGANDA“ der Kapitalsammelbecken weiterverbreitet, welche die Redaktionen beherrschen.

Anhand einfacher Beispiele ließe sich der Wahnsinn erklären. Allein die Tatsache, dass alle Rohstoffförderungen und -verkäufe als schlichte Wirtschaftsleistung verbucht werden, ohne dass geprüft wird, ob diese Ressourcen (z.B. Holz usw.) nachhaltig kalkuliert wurden (z.B. durch Anpflanzung), zeigt, dass quasi alle veröffentlichten Daten als nahezu faktenfrei einzuordnen sind, wenn man es aus einer realwirtschaftlichen Perspektive sieht.

Würde man z.B. ein Atomkraftwerk nachhaltig kalkulieren (also inklusive Endlagerung usw.), wäre wohl kein einziges gebaut worden. Der Wachstumswahn und der daraus entstehende globale Zerstörungsprozess kann nicht mehr geleugnet werden!

Bitte setzen Sie sich mit alternativen Denkansätzen auseinander. Ich möchte Ihnen unseren Plan B nahelegen, der leicht nachvollziehbar ist. Gern stehen wir Ihnen für Interviews und Gespräche vor oder hinter den Kulissen zur Verfügung, ganz wie Sie es wollen, offen oder diskret.

Es kann so nicht weitergehen. Auch viele von Ihnen haben Familie, genau wie die zum Teil desillusionierten Politiker und Auftragswissenschaftler, die ebenfalls zu großen Teilen unter der Diktatur des Systems leiden. Wir brauchen endlich eine Demokratie im Rahmen einer funktionierenden Republik!

Bitte suchen Sie den Dialog mit den wirklichen Freidenkern. Die Systemvertreter haben bewiesen, dass sie es nicht können. Wir wollen doch alle nur in Frieden leben.

Wir brauchen Fiskalpakt und ESM nicht! Es gibt einen Plan B!

Ihr Andreas Popp, Juni 2012




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