Mittwoch, 7. September 2016

Die Rechtslage in Deutschland!

Durch verschiedene Völkerrechts-Gutachten wurde die Rechtslage Deutschlands in der Vergangenheit bereits mehrfach festgestellt. Herauszuheben sind hierbei die "Gutachten" des Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht. Die Kernpunkte sind wie folgt zusammengefasst: 

1. Grundlage jedes Rechtssystems ist, dass höhere Rechte nicht durch untergeordnete gebrochen werden können. So bricht Bundesrecht Landesrecht, europäisches Recht Bundesrecht und Völkerrecht europäisches Recht. In Art. 25 des „Grundgesetzes“ verpflichtet sich die „Bundesrepublik Deutschland“ das VÖLKERRECHT anzuerkennen und legt fest, dass dieses Recht allen anderen Gesetzen vorgeht.

2. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein "souveräner Staat", sondern besetztes Gebiet der Alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika, beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 1) Deutschlandvertrag, BGBl. 1955 II S. 301).

3. In besetzten Gebieten gilt völkerrechtlich die "Haager Landkriegsordnung" (HLKO). In dieser ist geregelt, dass ein Staat seine Hoheitsgewalt erst nach der Schließung eines FRIEDENSVERTRAGS mit den Kriegsgegnern erlangen kann. Völkerrechtlich ist dieses Gesetz laut Art. 25 „GG“ demselben übergeordnet.

4. Da Deutschland bis zum heutigen Tag (nicht zuletzt durch die Trennung) keinen Friedensvertrag geschlossen hat, gilt nach wie vor die "Feindstaaten-Klausel" der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta). Dieser Zustand kann NUR durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden.

5. Die „Bundesrepublik Deutschland“ war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des beschlagnahmten Deutschen Reiches, sondern nur ein besatzungsrechtliches Mittel zur "Selbstverwaltung" eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83; BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363).

6. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

7. Das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“ erhielt keine vom Volk in "freier Selbstbestimmung" gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910)) ist ein Grundgesetz lediglich ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im „GG“ Im Art. 146 zum Ausdruck.

8. Mit der Streichung des Art. 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Die Alliierten verfügten am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz, dass das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ mit dem Wegfallen des territorialen Geltungsbereiches als Ganzes seine Gültigkeit verliert (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).

9. Mit dem Erlöschen des „Grundgesetzes“ ist die Weimarer Verfassung von 1919 wieder in Kraft getreten. Diese ist seit dem 18.07.1990 die "einzige Rechtsgrundlage" des deutschen Volkes. Die Weimarer Verfassung gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen (siehe SHAEF-Gesetz Nr.1).

10. Der „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ist völkerrechtlich, als auch staats- und verfassungsrechtlich UNGÜLTIG. Man kann am 31.08.1990 nicht zu etwas beitreten, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Ein rechtswirksamer Beitritt der „Neuen Bundesländer“ konnte also zu keinem Zeitpunkt erfolgen.

11. In der Protokoll-Erklärung zum „Einigungsvertrag“ (die bewusst selten veröffentlicht wird), wurde die Fortgeltung des alliierten Rechts und die weiterhin ausstehende Einheit von Deutschland bestätigt: "Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden."

12. Auch der am 12.09.1990 unterzeichnete „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“, (BGBL II 1990, S. 1318 ff.) ist UNGÜLTIG. Alliierte Rechte und Vorbehalte gelten bis heute weiter. Sie sind nicht – wie allgemein angenommen und behauptet – mit diesem Vertrag suspendiert oder aufgehoben worden. Dies folgt aus dem Punkt 6 der Präambel und den Artikeln 2 und 4 des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II, S. 1274), worin unmissverständlich steht, dass alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden weiterhin gelten, die in oder in Bezug auf Berlin erlassen wurden. Das trifft somit auf alle alliierten Entscheidungen zu, denn alle alliierten Entscheidungen sind in Groß-Berlin ergangen.

13. Folglich haben die Behörden der aufgelösten „Bundesrepublik Deutschland“ keinerlei Hoheitsrechte mehr und ihre Akte sind NICHT rechtswirksam. Dies gilt im Besonderen auf dem Gebiet der ehemaligen „DDR“, da dieses NIE Teil der „Bundesrepublik Deutschland“ war oder ist.


FAZIT:  Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist - de jure - erloschen. In Artikel 25 des „GG“ verpflichtet sich die „BRD“, die allgemeinen Regeln des VÖLKERRECHTS anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den Gesetzen des "GG" vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. 



Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr!

Noch eine Ausführung zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“: Die dort behauptete Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist nur SCHEIN - schon alleine deshalb, weil dieser „Vertrag“ nicht vom Deutschen Staat, sondern von einem Marionetten-Regime geschlossen wurde. Dieses war nicht vom Deutschen Volk bevollmächtigt, sondern den Siegermächten verpflichtet.

Diese haben folglich mit sich selbst kontrahiert. Ein solcher Akt ist nichtig (arg. § 181 BGB)!

Im Übrigen ist es bereits in Bezug auf den Inhalt nicht zutreffend, der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ habe Deutschland die Souveränität zurückgegeben. In der erkennbaren Absicht, das Deutsche Volk über seine Ohnmachts-Lage zu täuschen, hat die „SCHEIN-Regierung“ folgende Manipulation in Szene gesetzt: Im erwähnten Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, ist vollmundig die uneingeschränkte Souveränität Deutschlands verlautbart und zwar wie folgt:

ARTIKEL 7

(1)  Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der "Vier Mächte" aufgelöst.

(2)  Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Nur Dreizehn Tage später wurde die SOUVERÄNITÄTS-KLAUSEL mit dem separaten „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25. September 1990 wieder „eingesammelt“. (BGBl. 1990 II S. 1274). Wenn die „SCHEIN-Regierung“ also heute noch immer behauptet, der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ hätte Deutschland die SOUVERÄNITÄT zurückgegeben, dann begeht sie damit einen eindeutigen, vorsätzlichen "Betrug", den der geneigte Leser gern im angegebenen Gesetzblatt nachlesen kann.

Würde man diese Veröffentlichungen doch nur öfter lesen... man wäre der Wahrheit sehr viel näher!


Quelle: http://wahrheitfuerdeutschland.info/deutschland/rechtslage/




Der "AUFSTIEG" ist nichts Neues...

Wir sind gewohnt, spirituelle Begriffe in unserer eigenen, heutigen Sprache zu lesen. Aber Worte mit gleichen oder analogen Bedeutungen gibt es auch in den alten Veden, in der jüdischen Kabbala, in der alten ägyptischen Kultur, im Griechischen, bei den Maya und so weiter. Und es gibt heutige, wissenschaftliche Begriffe, die einem spirituellen Aspekt entsprechen können.
Wenn wir mit einer bestimmten Sprache, Kultur, Tradition und einer bestimmten Terminologie vertraut sind, dann erkennen wir die spezifische, spirituelle Bedeutung eines bestimmten Begriffs in einer anderen Sprache oder Kultur oft nicht, können den Zusammenhang nicht verstehen oder denken, dass es sich um etwas anderes handle.
Wenn wir in der Lage sind, den Zusammenhang zwischen bestimmten Definitionen zu verstehen, dann erkennen wir plötzlich viele Gemeinsamkeiten zwischen den alten, den neuen, den wissenschaftlichen und den spirituellen Begriffen. Und wenn man dann merkt, dass so Viele seit so langem das Gleiche sagen, dann bestätigt das irgendwie, dass es sich um eine Wahrheit handeln muss.
Die Begriffsinhalte zu „Aufstieg“, „Dimensionen“, „Wesenheiten“, „Ausserirdischen“, „Seele“, „Bewusstsein“, und so weiter haben schon immer existiert und kommen auch in den wohl ältesten überlieferten Schriften vor, den Veden. Die alte vedische Zivilisation betrachtete sich selbst als Teil einer grösseren, universellen Familie. In den Veden und den Puranas gibt es ausführliche Beschreibungen zum Beispiel von Sternen-Rassen, Raumschiffen, Aufgestiegenen Meistern usw., aber natürlich in der vedischen Terminologie.

In der vedischen Terminologie entsprechen „Lokhs“ unseren „Dimensionen“.

„Wesenheiten“ und „Ausserirdische“ beziehen sich auf die verschiedenen Klassen von Wesen, die in den Veden und den Puranas erwähnt werden.
Es gibt 14 Lokhs:
7 Lokhs werden als untere oder absteigende Lokhs bezeichnet und existieren unterhalb des physikalischen Universums. Die anderen 7 Lokhs sind:
  • ‚Bhu‘ umfasst das physische, 3-dimensionale Universum;
  • ‚Bhuvar‘ enthält die verstorbenen Seelen, und entspricht der 4. Dimension;
  • ‚Svar‘ oder ‚Dev‘ Lokh ist die Ebene, in der die Devas und einige Rishis beheimatet sind. Diese Devi-Devatas (Gottheiten) sind Wesen des Lichts. ‚Dev‘ bedeutet die/der Leuchtende, oder derjenige, der erleuchtet ist. Dieser Lokh bezieht sich weitgehend auf die 5. Dimension.
Diese sind die 3 Lokhs, in denen die meisten Seelen von der Geburt zum Tod und zu neuer Geburt recyceln, das heißt sich im „Samsara“-Zyklus bewegen [dem Rad der Wiedergeburt].
Dann gibt es „Maha“, die 6. Dimension, dann „Jana“, die 7. Dimension, „Tapa“, die 8. Dimension und „Brahma/Satya“-Lokh, die höchste, 9. Dimension. All diese sind Teil der Schöpfung, der größeren Wirklichkeit. Was wir als das physische Universum sehen, ist nur die 3-dimensionale Realität oder „Bhu“-Lokh.
Alle diese Lokhs gehören immer noch zur Sphäre der Schöpfung, der Dualität, oder Maya. Darüber befindet sich "Brahman", das ultimative Höchste Bewusstsein. Die Zeit verlangsamt sich und der Raum dehnt sich aus, wenn wir uns in die höheren Lokhs oder Dimensionen bewegen. Es sind keine physischen, sondern feinstoffliche Regionen.

Devas – Lichtwesen

Die „Ausserirdischen“ und „Wesenheiten“, von denen wir lesen, beziehen sich auf viele subtile Formen von Wesen, die in den vedischen Texten erwähnt werden. Dazu gehören die Devas, Asuras, Rishis, Siddhas, Kinnars, Yakshas, Gandharvas, Manas Putras, Prajapatis, Kumaras, Avatare und so weiter. Neben diesen feinstofflichen Formen gibt es gemäß diesen Texten physische Formen von Lebewesen auf anderen Planeten, so wie wir Menschen. Jetzt im "Kali Yuga" redet man nicht über diese Dinge, aber vor dem Kali Yuga war es häufig und normal, dass man über andere (nicht-physische) Wesenheiten, weitere Dimensionen, höhere Bewusstseinszustände und spezielle Fähigkeiten wie Telepathie oder Hellsicht sprach.

Sananda, Sanat Kumar, Sanak und Sanatan

Unsere alten Texte sprechen über durch den Geist geborene Söhne (Manas Putras) oder subtile Gedankenformen von Brahma-Ji (der Schöpfer-Gottheit). Vier von sind die Kumars, sie altern nie. Ihre Namen sind Sanat Kumar (von dem ich glaube, dass er sich als Maha Avatar Babaji manifestiert), Sananda (von einigen als die Überseele von Jesus erwähnt), Sanak und Sanatan. Auch die 7 ursprünglichen Rishis, die auch Prajapatis genannt werden, gehören zu den von Brahma geborenen Söhnen, den Schöpfer-Wesen. Das sind keine physischen Formen, sondern Gedankenformen. Diese Wesen dauern so lange wie die Schöpfung dauert.
Dann gibt es Wesen, die sind Lichtformen, die "Devas". Viele dieser Wesen (inklusive der Rishis), kamen auf die Erde und begründeten hier die menschliche Zivilisation oder vermischten sich mit den Menschen, um Nachkommen zu zeugen. Diese Geschichten findet man in den Puranas und den Itihaas (Epen, wie etwa die Mahabharata), und Erzählungen davon zogen sich weiter bis in das Alte Testament, die ägyptischen Bücher und viele andere antike Texte. Einige körperliche Formen entstanden hier auch auf organische Weise. Viele der Rishis, Devas, Siddhas, Avatare usw. sind auch in der Lage körperliche Gestalt anzunehmen, d.h. aus höheren Dimensionen in die irdische 3D-Dimension herunterzusteigen (und sie taten es auch). 
Dies ist der Grund, warum die Rishis und die Menschen der alten Zivilisationen so weit fortgeschritten waren in ihrem Wissen. Es gab diese weit höher entwickelten Wesen, die auf die Erde hinunter gestiegen waren und fortgeschrittene Gemeinschaften und Kulturen aufbauten. Einige Überreste dieser alten Zivilisationen und deren Wissen findet man in den Veden, der Kabbalah, dem Alten Testament, den Texten der alten ägyptische Zivilisation, und so weiter.

Avatare

Wir sind vertraut mit den blauhäutigen Avataren "Sri Ram" und "Sri Krishna". Sie waren tatsächlich blauhäutig und ihre Textur war wie die von den Delphinen. Avatare gehören zu den höchstentwickelten Wesen in der vedischen Tradition, höher als Devas. Die vedischen Texte sprechen auch über mehrere Nakshatras, welche Hauptsterne von Stern-Konstellation sind. Es gibt 27 Haupt-Nakshatras plus einen weiteren, Abhijit, der Stern Vega. In der Bhagavat Gita sagt Sri Krishna, unter den Nakshatras bin ich Abhijit, weil er von der Vega kam. Rudra, die vedische Gottheit der Transformation, ist Ardra Nakshatra. Dies ist der Stern Beteigeuze in der Orion-Konstellation.
Die Ursprünge der indischen Rasse wurde ausgesät von Wesen vom Sirius und von der Vega, und vielleicht vielen anderen einschließlich Orion. Die 7 Rishis entsprechen den sieben Sternen von Ursa Major. Könnte es sein, dass diese feinstofflichen Lichtwesen von jenen Sternen kamen?

Vom Kali Yuga zum Satya Yuga

Die vedischen Texte erwähnen den allmählichen Verfall der Zivilisation im Laufe der Zeitalter, genannt Yugas. Es bezieht sich dies auf den Rückgang des Wissens und von Dharma (dem Naturrecht), dem Absinken aus höheren Bewusstseinszuständen, dem Verlorengehen des Licht-Aspektes. Wir sind derzeit im Zeitalter der Dunkelheit (oder der Unkenntnis), dem Kali Yuga. In diesem Zeitalter sind wir gleichsam in tiefem Schlummer, das Licht ist ausgeschlossen worden, und wegen des Mangels an Licht sind die dunklen Mächte dominanter geworden, und damit sind Wut, Hass, Gier und andere negative Emotionen weit verbreitet.
Viele von uns sind Reinkarnationen von jenen hoch entwickelten Wesen der alten Welt. Wir haben unsere wahre Natur völlig vergessen, wir unsere wahre Geschichte verloren, so dass wir denken, wir seien minderwertige Wesen, die gegen die Finsternis kämpfen. Wir beten zu Göttern wie Sri Krishna und Sri Rama, und verehren die Rishis und Devas, als ob sie von uns getrennt seien. Wenn die bewusste Wahrnehmung in uns erwacht, und wir uns an unsere wahre Natur erinnern, dann erwacht das Avatar-Bewusstsein oder das "Christus-Bewusstsein" in uns. 
Wir werden - wie es gerade jetzt geschieht -  uns an unsere Geschichte und unsere Verbindung mit dem größeren Universum erinnern, an das EINS sein. Es wird eine Einheit des Bewusstseins aller Wesen entstehen. Dieses Bewusstsein in uns ist das subtile LICHT, es hat eine höhere Schwingung als die niedrigere Schwingung der Materie. Es ist wie der Unterschied zwischen Wasserdampf und Eis. Wenn dann diese Erkenntnis und dieses Erwachen in uns geschieht, wird nur noch Licht sein und keine Dunkelheit. Es ist wie Erinnerung und Rückbesinnung auf das, was wir wirklich sind. Dies ist die Rückkehr des "Satya Yugas", dem Zeitalter der Wahrheit und Reinheit, denn die Yugas kehren in Zyklen wieder.
Die New Age Materialien sprechen über das Kommen des "Neuen Zeitalters"! Dies wird unterstützt werden durch bestimmte galaktische Wellen mit sehr hoher Schwingungsenergie. In der heutigen Zeit werden sich viele Leute in die 4. Dimension weiterentwickeln und spiritueller werden. Viele werden schon vor der „Verschiebung“ in das Neue Zeitalter bereits in der 4. Dimension/Dichte sein. Man kann heute viel über den „Aufstieg“ lesen. Er bezieht sich auf die Entwicklung eines kleinen Prozentsatzes von Menschen aus dem Kohlenstoff basierten Körper der 4. Dimension in die 5. Dimension, womit man dann ein „Wesen des Lichts“ wird. Das Kohlenstoff-Atom wird zu einem Silizium-(Kristall-) Atom. Kohlenstoff leitet elektromagnetische Energie und Silizium-Kristalle leiten Licht. Die Deva Rupa oder Lichtwesen-Form ist vom Svar/Dev-Lokh.
Die Meister des New Age sprechen auch vom Übergang von "Gaia" (der Erde) von der 3. Dimension in die 4. bzw. 5. Dimension.

Moksha und Aufstieg

Das Konzept des „Moksha“ ist die Befreiung vom Zyklus von Geburt und Tod, dem Überwinden der Dualität und dem Verwirklichen der Einheit, die Wiederverschmelzung mit "Brahman" (dem ewigen Universalbewusstsein).
Die Aufstiegs-Spirale ist der evolutionäre Weg der Seele durch die verschiedenen Dimensionen zurück zur Quelle. Aufstieg in der aktuellen Zeit bedeutet, sich in die 5. Dimension zu entwickelt, spirituell und körperlich. Dies bedeutet über den Zyklus von Geburt und Tod hinaus zu gehen, es bedeutet die Realisierung der Einheit und, in Bezug auf die physische Erleuchtung, einen unsterblichen Lichtkörper zu bekommen. Es gibt viele Variationen dieser grundlegenden Kernbotschaft des New Age.
Kenntnis zu haben über die Struktur der Schöpfung ist gut, aber die wichtigste Sache ist die "Einheit" zu erkennen, und zu wissen, dass wir selbst das ultimative Höchste Bewusstsein sind, Brahman. Es gibt nur die Einheit, und diese ist zugleich immanent und transzendent.
Wir leben in spannenden Zeiten. Lasst uns sehen, wohin das Schicksal uns führt!
Es ist eine wunderschöne endlose Reise in die Ewigkeit und die Unendlichkeit. Wir sind wie eine Spezifikation eines Fraktals, eine exakte Kopie des Ganzen, das sich unendlich selbst repliziert…
OM Shanti
von Vinita Dubey Pande  
Übersetzung: Taygeta