Samstag, 24. Juni 2017


Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!


In einem Land wie Deutschland, welches bekannterweise kein Staat ist, kann es keine staatlichen Gerichte und keine Beamten geben. Dass der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 abgeschafft wurde, teilten wir bereits mehrfach mit. Und dass man es im hiesigen Land ausschließlich nur mit Firmen zu tun hat, haben wir bereits x-fach unter Beweis gestellt.

Aus diesen Gründen kann es hier Niemanden geben, der hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt oder solche anwenden darf.

Was heißt das?

Das heißt zum Beispiel folgendes:

1.) Eine Verhandlung vor Gericht ist im hiesigen Land eine einzige widerrechtliche Farce von A bis Z.

Sogenannte „Gerichtsurteile“ besitzen keinerlei Rechtskraft, geschweige denn Rechtsgültigkeit.


2.) Niemand kann von Ihnen das Zahlen von Steuern, Bußgeldern, Rundfunkgebühren usw., also von "Zwangs-Gebühren" und "Zwangsabgaben" jeglicher Art fordern.

Mit anderen Worten: Sie brauchen keine Steuern, Bußgelder, Rundfunkgebühren usw. zu bezahlen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt!

3.) Polizistinnen und Polizisten haben keinerlei Recht, Sie, wie auch immer, anzuhalten, zu belästigen oder gar zur Kasse zu bitten. Auch sogenannte „Bußgeld-“ und „Führerscheinstellen“ haben keinerlei Recht zu auch nur irgendetwas.

4.) Sogenannte „Gerichtsvollzieher(innen)“ können von Ihnen absolut gar nichts fordern. Weder eine Vermögens-Auskunft, noch das Betreten Ihrer Wohnung und schon gar nicht das Zahlen welcher Gelder auch immer.

Wie sieht die Realität aus?

Obwohl all diese Dinge bekannt sind, erleben die Menschen des hiesigen Landes tagtäglich das unrechtmäßige Einziehen von Steuergeldern, Belästigungen durch sogenannte „Gerichte“ und „Gerichtsvollzieher(innen)“, sowie durch Polizistinnen und Polizisten.

Mit anderen Worten: Die Behörden-Willkür, sowie die Beraubung der Bevölkerung durch "angebliche" Behörden-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach wie vor obenauf.

Rechtsstaat?

Das Märchen vom angeblichen „Rechtsstaat“ erzählt man der hiesigen Bevölkerung bereits seit über 50 Jahren, obwohl das hiesige Land noch nicht einmal ein Staat ist und mit Recht und Ordnung schon gleich gar nichts zu tun hat.

Würde es hierzulande "Recht und Ordnung" geben, dann würde all dieses Unrecht an der Bevölkerung nicht stattfinden. Dem ist aber offenkundig nicht so, womit bewiesen ist, dass das hiesige Land mit Recht und Ordnung absolut gar nichts zu tun hat.

Erfolgreiches zur Wehr setzen!



Gegen jede Art von Behörden-Willkür und Behörden-Abzocke kann man sich zur Wehr setzen. Das offene Geheimnis heißt Beweislast-Umkehr.

Wer von sogenannten „Gerichten“, Finanz“ämtern“, „Bußgeld- und Führerscheinstellen, „Gerichtsvollziehern“ usw. belästigt wird, kann sich mit folgendem Schreiben an die entsprechende Behörde zur Wehr setzten:

(Ihr Vorname), Frau/Mann
aus der Familie (Ihr Familienname)
Mensch und Natürliche Person
entspr. § 1 des BGB
Straße:
Stadt:

An (Name des Richters/Gerichtsvollziehers/Hauptverantwortlichen einer Behörde, bzw. Firma, die im angeblich „staatlichen Auftrag“ handelt)

Mein Aktenzeichen: (nennen Sie hier IHR selbst vergebenes Aktenzeichen)

Ihr untergeordnetes Aktenzeichen als Hinweis: [Aktenzeichen des Fordernden]

Ich habe die mir kürzlich durch Sie vorgelegten Dokumente nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt, welches ich ausdrücklich ablehne.

Sollten Sie hoheitsrechtlich befugt sein, so haben Sie mir dies durch folgendes zu beweisen:

a) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

b) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.

c) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt, auf welches Sie Ihre Vereidigung begründen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung, zzgl. 2 Tage Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies innerhalb der genannten Frist nicht oder nicht vollständig erfolgen, so bestätigen Sie damit unwiderruflich, dass Sie selbst privat- sowie vertragsrechtlich und/oder Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl

– als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen

– als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 500.000,00 € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber, als auch Ihrer Behörde/Amt/Gericht//Service/Center etc. in Höhe von 5.000.000,00 € (Haftung nach § 823 BGB)

– als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien.

– als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Können die o.g. Nachweise von Ihnen nicht innerhalb der o.g. Frist erbracht werden, zeigen Sie damit unmissverständlich und unwiderruflich an, dass es zwischen „Ämtern“, „Gerichten“, Behörden und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis gibt, auf der sich eine gesetzliche und/oder staatliche Forderung begründen ließe.

Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter“, „Gerichte“, Behörden etc.“ und mir.

Um diese Lücke zu schließen, lege ich für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese AGB automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc., des Fordernden Kontakt zu mir (Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) oder einem meiner Familienmitglieder aufnimmt.

Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, Beitragskonten, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen (Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname), im Folgenden Eigentümer genannt, und der/den in der Anschrift benannte(n) Person(en), Firmen etc., im Folgenden Fordernde(r) genannt:

1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn

a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.

b) Sie schließen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.

c) Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt. Als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax, E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.

d) Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.

e) Der Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.

2. Rechte und Pflichten des Fordernden

a) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. handeln als Privatpersonen.

b) Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschließlich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind (BGB § 126). Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.

c) Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragten von Beauftragten bekannt gegeben werden.

d) Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten und deren Beauftragten vollumfänglich nach § 823 BGB.

e) Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäß Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

f) Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.

g) Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.

3. Rechte und Pflichten des Eigentümers

a) Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.

b) Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß
Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.

c) Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

4. Gebühren

a) Die Gebühren sind in folgender Währung zu entrichten: Euro

b) Einzugskosten für unbezahlte Rechnungen werden zusätzlich berechnet

c) Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 200,- Euro

d) Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer: 500,- Euro

e) Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 1.000,- Euro

f) Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Beitreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1.000 ,- Euro, zzgl. Forderungsbetrag

g) Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso-Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1000- Euro, zzgl. Forderungsbetrag

h) Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung für eine ungesetzliche Forderung: 3.000,- Euro, zzgl. Forderungsbetrag

i) In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzten, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag, zzgl.10% Zinsen

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

a) Zieht der Fordernde über den normalen Postweg (keine Förmliche Zustellung) verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen, durch ungesetzliche Beitreibungsmaßnahmen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.

b) Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäß Punkt 4 genannter Positionen. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.

c) Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.

d) Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.

6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend, ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
.

(Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname)
………………………………………………………………………………………………….
Unterschrift

Ende des Musterschreibens.

Der Trick daran: Werden die geforderten Beweise innerhalb der genannten Frist nicht erbracht (was sowieso unmöglich ist), so wird automatisch und unwiderruflich bestätigt, dass Sie aus der Nummer ´raus sind.

Das Beste daran: Am Ende können Sie dem Fordernden (Richter(in), Gerichtsvollzieher(in), Behördenleiter(in)) eine Rechnung schicken.

Eins noch: Das Ganze versenden Sie bitte per Einschreiben mit Rückschein, um Zustellung und Fristablauf beweisen zu können.

Sollte Ihnen anschließend eine Förmliche Zustellung (gelber Brief) des Fordernden zugehen, so lassen Sie diesen bitte grundsätzlich hübsch geschlossen und schicken ihn mit folgendem Vermerk wieder zurück:

Ungeöffnet und ungelesen zurück an Absender, wegen nicht rechtskonformer Zustellung.


Quelle:  https://newstopaktuell.wordpress.com/category/behordenwillkur-so-setzen-sie-sich-erfolgreich-zur-wehr/





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