Sonntag, 25. September 2016

Wohnen in der BRD...

Versuchen Sie doch einmal bei Ihrer Meldebehörde eine Bestätigung dafür zu bekommen, dass Sie, wo auch immer im Land, Ihren Wohnsitz genommen haben. Stattdessen bietet man Ihnen wahrscheinlich für den Preis von sechs Euro einen simplen Ausdruck aus dem "Melderegister" an, mit der Behauptung das wäre doch dasselbe!
Entsprechend ist auch die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (BRD GmbH!). Im Melderechtsrahmengesetz sowie in den dazugehörigen Meldegesetzen der Länder kommt dieser Begriff "Wohnsitz“ nicht vor, die Frage ist: „Warum nicht und was steckt dahinter?“
Tatsächlich wirft man die Begriffe gern durcheinander, schmeißt diese mit den Begriffen "wohnhaft“ (!) und anderen, ähnlichen Begrifflichkeiten in einen Topf, um Verwirrung zu stiften. Eng verwandt mit dem Wohnsitz ist der Begriff "Domizil", der in seiner Definition schon eher vermuten lässt, womit man es hier zu tun hat. Synonyme des Wortes Domizil sind neben dem besagten Wohnsitz Begriffe wie Heim, Zuhause und Daheim, womit wir der Sache schon näher kommen. 
Wenn wir noch den Begriff "Heimat“ hinzunehmen, wird deutlich, worauf das Wort „Wohnsitz“ abzielt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt in Paragraph acht für die Wohnsitznahme die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Geschäftsfähigkeit wiederum setzt Rechtsfähigkeit voraus. Paragraph eins des BGB besagt, dass die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Geburt beginnt. Stoßen wir hier auf ein Problem?
Wie wir wissen, haben wir als Bewohner (Art.25 GG) der BRiD nicht den Status von Staatsbürgern, ja nicht einmal den von Menschen, sondern von juristischen Personen. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Juristische Personen sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine juristische Person, die keine Personengesellschaft ist, ist eine „Vermögensmasse“, also eine "Sache" und somit ein unbeseeltes Sachgebilde, ein Objekt.
Fraglich ist, ob das Bürgerliche Gesetzbuch überhaupt Gültigkeit entfalten kann, wenn wir es in der BRiD weder mit Menschen noch mit Bürgern zu tun haben. Kann demnach eine unmündige Sache einen Wohnsitz nehmen, oder bedarf es der Betreuung und der "Einlagerung" bzw. Unterbringung der Sache in wohnhaft (wohnhaft in)? Erinnern wir uns an das leidige Thema „Behördenschreiben ohne Unterschrift“, wo Paragraph 126 des BGB schlicht und einfach ignoriert wird, vielleicht deswegen, weil die natürliche Person mit der juristischen Person „gleichgeschaltet“, der Bürger für den das BGB geschaffen wurde keine Rolle mehr spielt?
Ein weiterer Hinweis darauf, dass die BRiD scheinbar für Menschen nicht zuständig ist, zeigt die Tatsache, dass ein Verstoß gegen Artikel eins, Absatz zwei des Grundgesetzes aufgrund fehlender Gesetze in der BRiD nicht geahndet werden kann. Unter der Überschrift "Name“ im Personalausweis ist ebenfalls die juristische Person eingetragen, obwohl das Personalausweisgesetz in Paragraph fünf hier ausdrücklich den Familiennamen vorsieht. 
„Namen sind einer Person, einem Gegenstand, einer organisatorischen Einheit (z. B. einem Betrieb) oder einem Begriff zugeordnete Informationen“, Menschen tauchen bei dieser Definition nicht auf! Beziehen wir uns auf den Paragraph fünf des Personalausweisgesetzes, ist wohl jeder Personalausweis wegen Falsch-Eintragung zurückzugeben! (Paragraph 27, Abs. eins, Satz eins)
Es ist demnach offensichtlich, dass eine Vermögensmasse ohne Familienname keinen Wohnsitz nimmt, sondern als Sache nur wohnhaft sein kann, was so viel bedeutet, wie untergebracht und betreut bzw. verwaltet zu werden. Nur freie Menschen mit voller Rechts- und Geschäftsfähigkeit können einen Wohnsitz nehmen. Schauen wir uns doch einmal den Artikel 116, Abs.2, Satz 2 des Grundgesetzes an:
„Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“
Auch hier sollten wir die Begriffe nicht verwechseln, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ebenso ein "Geschenk“ der Alliierten wie die SHAEF-Gesetze. Wir sprechen hier also vom gleichen Normgeber, da das Grundgesetz unter alliiertem Vorbehalt entstanden ist. Es ist daher davon auszugehen, dass der Begriff "Deutschland“ in Artikel 116, Abs.2 des Grundgesetzes der Definition in den SHAEF-Gesetzen entspricht und diese lautet nun mal: „Der Ausdruck „Deutschland“ bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember 1937 das „Deutsche Reich“ bestanden hat.“ 
Wie erkennbar ist, sind auf dieser Karte die Bundesstaaten des Deutschen Reichs noch vorhanden. Es wäre daher ein Fehler, die Bundesrepublik Deutschland mit "Deutschland“ gleichzusetzen.
Dies sind für jedermann nachvollziehbare Fakten, die man in aller Sachlichkeit zur Kenntnis nehmen sollte, ohne gleich die "Nazikeule“ zu schwingen!
Erkennen Sie den Zusammenhang? 
Wenn Sie also Ihre Abstammung nachweisen können und Deutscher oder Deutsche sind und keinen Personalausweis besitzen, der Ihrem entgegengesetzten Willen, die Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren anzunehmen, entspricht und Ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben, dann sind Sie ein freier Mensch.


Alexander - Krieger des Lichts

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