Montag, 19. September 2016

Wahlen in Deutschland sind ILLEGAL

Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen: 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, dass jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden und entschieden, dass alle Bundeswahlen seit dem 06.05.1956 null und nichtig sind!

Somit sind auch alle Gesetze seit diesem Zeitpunkt null und nichtig! 

Auch die bevorstehende Bundestagswahl im Herbst 2017 ist auf Grund der aktuellen Rechtslage ILLEGAL (Nachzulesen: bverfg.de) Bereits am 03.07.2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“

Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt   - und auch nicht berechtigt -  , ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das VOLK. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen.

FAZIT:  Alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war, Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. 

Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis, um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. "Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist."…. (BVerfGE 55, 100).

Die im Handelsregister eingetragene BRD GmbH ist seit 1945 nicht "souverän" - Art.38, Art 133 GG und Art. 120 GG sprechen hier eine eindeutige Sprache!

Altersarmut, Hartz IV,  Sklavenarbeit zum Mindestlohn von 8,50 € , lächerliche Kindergeld-Erhöhung von 2 € im Monat - dafür aber 4 x im Jahr die Diäten um jeweils Hunderte von Euro erhöhen, zig-Tausende an lebenslangen Pensionszahlungen und das nicht erst ab dem Rentenalter, Milliardenzahlungen an Lobbyisten, die mit "Hausausweisen" im Bundestag ein- und ausgehen, Steuererleichterungen für Reiche, TTIP, CETA und ZITA usw. - das alles muss ein ENDE haben!!!

Wir brauchen "FRIEDENSVERTRÄGE" mit allen Kriegs-Beteiligten!
Wir brauchen eine "VERFASSUNG" die den "Willen des Volkes" widerspiegelt!
Wir müssen uns aus den Klauen der "Alliierten Mächte" (USA) befreien!
Wir müssen alle "Reparationszahlungen" an Israel einstellen!
Wir müssen die "US-Besatzungsmächte" mitsamt ihren von unseren Steuern finanzierten Militarbasen des Landes verweisen!
Wir müssen die "LÜGEN-Presse" entmachten und alle staatlichen TV-Sender und Printmedien schließen! 

WIR SIND DEUTSCHE UND WOLLEN DEUTSCHE BLEIBEN - DAS IST UNSER GEBURTSRECHT!

Alle Wahlen seit 1956 wurden durch das BVerfG am 25.07.2012 für ungültig erklärt! 

Warum sollten wir also im nächsten Jahr irgendeiner PARTEI - gleich welchen Namens und gleich welcher "vorgetäuschten Gesinnung" -  unsere Stimme geben?

Alle Parteien und Abgeordnete wissen um die rechtliche Lage der BRD GmbH! 

FAKTEN:  Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkriegs kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).


FAKTEN:  Alle "Vorbehaltsrechte" der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274)
nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“


FAKTEN:  Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UNCharta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten (...wer möchte, kann das googeln und nachlesen!) die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand!).


FAKTEN:  Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantur zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen: – Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik
Deutschland sei und – Absatz 3, in dem erklärt wird, dass das Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien. 

Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“. Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.


FAKTEN:  Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. 

Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet. Solange die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates „Deutsches Reich“ verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen Deutschland Vorschub, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land nur 60 Jahre besetzt werden.



FAKTEN:  Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des„Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ). Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt  – 18.07.1990 –  existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. 

Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.


FAKTEN:  Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft. Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen) Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933.


FAKTEN:  Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen. Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation“ in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937. 

Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt: „Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363) Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. 

Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat Deutsches Reich. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.


FAKTEN:   Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt. (Dies ist unter anderem im Urteil des Landgerichts Berlin unter Aktenzeichen 13.0.35/93 festgestellt worden.) Die Regierungsvertreter und alle anderen Beamten des Staates „Deutsches Reich“ sind mit Eid dienstverpflichtet und unterstehen der Genehmigung, Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der amerikanischen Streitkräfte, im Endeffekt deren Oberbefehlshaber, dem Präsidenten der U.S.A. Die U.S.A. haben als Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges unter anderem die Reichsbahn als Sondervermögen des Deutschen Reichs beschlagnahmt.


FAKTEN:  Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des „Deutschen Reiches“ ausgeübt werden. Die Regierung des „Deutschen Reiches“ ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik“ möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.


FAKTEN:  Der „Einigungsvertrag“ zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich UNGÜLTIG. Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. 

Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren!

Nachwort:  Alle Kanzler haben ohne Ausnahme die "KANZLER-AKTE" unterzeichnet, die Deutschland bis zum Jahr 2099 unter die Besatzung von USrael stellt - das sind 154 Jahre!
Jede Verweigerung, seine Unterschrift unter diesen "Knebel-Vertrag" - der im übrigen all die Jahre "STRENG GEHEIM" gehalten worden ist - hätte bedeutet, dass man als Kanzler/in nicht hätte antreten dürfen. Allein diese Tatsache zeigt doch, dass ALLE KANZLER/IN eigene Machtgelüste und eigene finanzielle Vorteile über "das Wohl des Volkes" gestellt haben - und zwar bereits VOR ihrem Amtsantritt. 



Wie VERLOGEN waren alle Amtseide, die auf die Bibel geschworen worden sind!!!  

Renate Shany`Sha

Quelle: recherchiert und zusammengetragen aus diversen Veröffentlichungen im Netz!

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